Was Sie noch wissen sollten – Ausfallgebühr

Liebe Patientin, lieber Patient,

wir nehmen uns Zeit für Sie. Wenn Ihnen Mal was dazwischen kommt, bitten wir Sie, uns bis 24 Stunden vorher Bescheid zu sagen.

Wir haben Anspruch auf die Vergütung eines Termins, der von einem Patienten nicht wahrgenommen wurde. Das ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Patient und Therapeut nach den Paragraphen 611ff. BGB, im Speziellen aus Paragraph 615 BGB wegen Abnahmeverzugs des Patienten und bei Betriebsrisiko.

Wenn Sie 24 Stunden vor Ihrem vereinbarten Termin absagen, wird keine Ausfallgebühr fällig.
Geschieht dies nicht und können wir zudem den entstandenen freien Termin nicht einem anderen Patienten anbieten und damit die Terminlücke besetzen, müssen Sie die Ausfallgebühr bezahlen.

Wir sind eine Bestellpraxis. Das heißt unsere Patienten werden zu einem bestimmten Termin zu einer bestimmten Zeitdauer in die Praxis einbestellt und behandelt.
Es wird immer nur ein Patient pro Termin behandelt. Daher werden Sie von uns im Vorfeld darüber informiert, dass im Falle eines Nichterscheinens oder nicht
rechtzeitigen Absage eine Ausfallgebühr fällig wird.

Sie kennen uns noch nicht? Wir sind Ihre Praxis für Physiotherapie in Berlin Spandau: Sie suchen eine Physiotherapeutin oder einen Physiotherapeuten in Ihrer Nähe? Unsere Patienten kommen nicht nur aus Berlin-Spandau, sondern auch aus Wilhelmstadt, Westend, Charlottenburg sowie aus Siemensstadt, Reinickendorf oder Tegel. Besuchen Sie unsere Praxis. Unser Team freut sich auf Sie. Hier finden Sie unsere Kontakte.